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Struktur

  • Die Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen ist ein Zusammenschluss aller hauptberuflich für die archäologische Landesforschung in Hessen tätigen Wissenschaftler (ordentliche Mitglieder). Es können weitere Mitglieder zugewählt oder als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
  • Die Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist als gemeinnützig anerkannt. Er ist eintragen beim Amtsgericht Frankfurt unter der Vereins-Nr. 73 VR 9775.
  • Entscheidungsgremien der Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen e.V. sind:
  • Die Mitgliederversammlung besteht aus ordentlichen, zugewählten und fördernden Mitgliedern. Die Satzung unterscheidet zwischen ordentlichen Mitgliedern, zugewählten Mitgliedern und fördernden Mitgliedern (Satzung § 4,1). Ordentliche Mitglieder können auf Antrag alle für die archäologische Landesforschung Hessens hauptberufliche tätigen Wissenschaftler werden. Weitere ordentliche Mitglieder werden durch die Satzung bestimmt (Satzung § 4,2). Fachwissenschaftler einschlägiger Nachbarwissenschaften können auf Antrag zugewählt werden (Satzung § 4,3). Auf Antrag können auch fördernde Mitglieder aufgenommen werden (Satzung § 4,4). Alle Mitglieder sind stimmberechtigt (Satzung § 4.5).